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Fördermöglichkeiten
 

Für das westliche Niedersachsen sagen wissenschaftlich abgesicherte Studien bis 2025 erhebliche Defizite an Fachpersonal voraus – im südlichen Emsland und der Grafschaft Bentheim werden bis zu 12.000 Stellen nicht besetzt werden können. Jedes Unternehmen in unserer Region muss schon heute geeignete Strategien entwickeln, um dieser wenig erfreulichen Perspektive begegnen zu können. Wesentliche Elemente solcher Strategien sind die Ausbildung im eigenen Betrieb und die Qualifizierung der bereits Beschäftigten. Auch die Einstellung arbeitsloser Menschen und anschließende Anpassungsqualifizierung sind gute Wege, Personal zu finden. Europäische Union, Bundesregierung und das Land Niedersachsen unterstützen mit verschiedenen Richtlinien die Betriebe bei ihren Anstrengungen in der Aus- und Weiterbildung ihrer Belegschaften.
Nutzen Sie diese Unterstützung, um gemeinsam mit uns Ihr Unternehmen und Ihr Personal für die Zukunft fit zu halten!
Wir stellen Ihnen hier nur die wichtigsten Richtlinien vor, die sich entweder an Betriebe oder Privatpersonen richten. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an!

  Weiterbildung in Niedersachsen (WiN)
Auf dem durch Link erreichbaren Handzettel haben wir Informationen zur geplanten Förderrichtlinie zusammengetragen.
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  WeGeBAU (Bundesagentur für Arbeit)
Mit der „Weiterbildung gering qualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen“ fördert die Bundesagentur für Arbeit zum einen die Qualifizierung jüngerer Beschäftigter (bis 44 Jahre), die z. B. keine abgeschlossene Berufsausbildung haben. Zum anderen können Sie ältere Beschäftigte (45 Jahre und älter) unabhängig von ihrem Qualifikationsstand schulen lassen.
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  Bildungsprämie (Bundesministerium für Bildung, Forschung und Technologie)
Mit der Bildungsprämie kann einmal im Jahr eine Schulungsteilnahme mit bis zu 500 € gefördert werden. Voraussetzung: die Schulung muss Kenntnisse vermitteln,
die nicht ausschließlich beim Arbeitgeber eingesetzt werden können. Außerdem darf das zu versteuernden Jahreseinkommen bei Ledigen 26.500 €, bei Verheirateten 51.200 € nicht überschreiten.
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  Meister-BaFöG (NBank des Landes Niedersachsen)
Hier wird nicht nur eine Ausbildung zur/m Meister/in gefördert, sondern jede Weiterbildung, die einen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsabschluss voraussetzt. Voraussetzung: der Kurs umfasst mindestens 400 Stunden.
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  Bildungsscheck (NRW)
Beschäftigte und Unternehmen erhalten mit dem Bildungsscheck einen Zuschuss von 50% bis zu 2.000 € zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert den Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Der Bildungsscheck ist ein erfolgreiches Angebot der Landesarbeitspolitik; mehr als 350.000 Menschen und über 45.000 Betriebe haben schon profitiert.
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Die BTZ des Handwerks GmbH beteiligt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 mit wachsendem Erfolg an diversen nationalen und internationalen Förderprogrammen.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!
Nähere Informationen gibt es bei:

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Hugo Kirchhelle
BTZ des Handwerks GmbH
Beckstr. 19, 49809 Lingen
Tel.: 0591 97304 16
Fax: 0591 97304 19
Email:kirchhelle@btz-handwerk.de

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