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Sanitär - Heizung - Klima - Klempnerei / Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich
 
  Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich
   

Fortbildung für Mitarbeiter in SHK-Betrieben

     
   

Bis zum Jahr 2020 treten auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (ENEV) stufenweise verschärfte Anforderungen in Kraft. So gelten auch mit Beginn des Jahres 2015 neue Anforderungen, die nicht nur Bauherren, sondern auch Planer und ausführende Fachunternehmen betreffen. Doch nicht nur die ENEV, sondern auch das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) im Wärmebereich bieten in gleichem Zuge Möglichkeiten und Chancen für das SHK-Handwerk.
Über ein Viertel der Heizungsanlagen in deutschen Wohngebäuden sind veraltet. Je nach Alter und Nutzung der Immobilien ergibt sich daher bei Ersatz durch moderne Technik ein hohes Primärenergieeinsparpotential. Um dieses Einsparpotential zu heben, wurden vom Gesetzgeber einerseits Verpflichtungen in Kraft gesetzt, andererseits aber auch finanzielle Förderprogramme aufgelegt, die zum Einsatz besonders umweltfreundlicher Technologien anreizen sollen. Dabei bleibt meist jedoch die Frage offen, welche Technik sich im individuellen Fall beim Kunden in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht empfiehlt. Entsprechendes Fachwissen in SHK-Fachbetrieben und bei ihren Kundendiensttechnikern ist hier gefragt.

Im Zuge des Lehrgangs „Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich“ soll dieses Fachwissen vermittelt werden. Ziele sind eine effiziente Kundenberatung und das Einholen entsprechender Aufträge zur Modernisierung der Wärmeversorgung.
     
   
 

Lehrgangsinhalte
 

  • I. Aufnahme und Bewertung einer Wärmeerzeugung
  • II. Rechtliche Grundlagen
    • II.1 Anforderungen der ENEV und des EEWärmeG
    • II.2 Aktuelle Förderprogramme für Erneuerbare Energien (Solarthermie, Biomasse; Wärmepumpen) und Kraft-Wärme-Kopplung
  • III. Technische Einsatzbedingungen; Kosten, Umfang und Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Technologien
  • IV Bewertung des Energieeinsparpotentials
  • V. Wirtschaftliche Betrachtungen
 

Schulungsort

BTZ des Handwerks
Beckstr. 19
49809 Lingen (Ems)

 

 

Kursdauer

27. + 28.04.2015

Der Kurs wird in Tagesform angeboten: 20 U.-Std/15 Zeitstunden

 

Kursgebühren

Für Mitglieder der SHK-Organisation (Innung): 280,00 €

Für Nicht-Mitglieder der SHK-Organisation (Innung): 350,00 €

 
Termine auf Anfrage
 

Aktuelle Informationen

Alle Lehrgänge im Überblick als pdf-Datei herunterladen

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Die BTZ des Handwerks GmbH beteiligt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 mit wachsendem Erfolg an diversen nationalen und internationalen Förderprogrammen.

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!

Nähere Informationen gibt es bei:

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Hugo Kirchhelle
BTZ des Handwerks GmbH
Beckstr. 19, 49809 Lingen
Tel.: 0 591 - 97 304 16
Fax: 0 591 - 97 304 19
Email:kirchhelle@btz-handwerk.de

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