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für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich
Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich
Fortbildung für Mitarbeiter in SHK-Betrieben
Bis zum Jahr 2020 treten auf Grundlage der Energieeinsparverordnung (ENEV) stufenweise verschärfte Anforderungen in Kraft. So gelten auch mit Beginn des Jahres 2015 neue Anforderungen, die nicht nur Bauherren, sondern auch Planer und ausführende Fachunternehmen betreffen. Doch nicht nur die ENEV, sondern auch das Erneuerbare-Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) im Wärmebereich bieten in gleichem Zuge Möglichkeiten und Chancen für das SHK-Handwerk.
Über ein Viertel der Heizungsanlagen in deutschen Wohngebäuden sind veraltet. Je nach Alter und Nutzung der Immobilien ergibt sich daher bei Ersatz durch moderne Technik ein hohes Primärenergieeinsparpotential. Um dieses Einsparpotential zu heben, wurden vom Gesetzgeber einerseits Verpflichtungen in Kraft gesetzt, andererseits aber auch finanzielle Förderprogramme aufgelegt, die zum Einsatz besonders umweltfreundlicher Technologien anreizen sollen. Dabei bleibt meist jedoch die Frage offen, welche Technik sich im individuellen Fall beim Kunden in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht empfiehlt. Entsprechendes Fachwissen in SHK-Fachbetrieben und bei ihren Kundendiensttechnikern ist hier gefragt.
Im Zuge des Lehrgangs „Gesetzliche Anforderungen und Förderprogramme für Erneuerbare Energien im Gebäudebereich“ soll dieses Fachwissen vermittelt werden. Ziele sind eine effiziente Kundenberatung und das Einholen entsprechender Aufträge zur Modernisierung der Wärmeversorgung.
Lehrgangsinhalte
I. Aufnahme und Bewertung einer Wärmeerzeugung
II. Rechtliche Grundlagen
II.1 Anforderungen der ENEV und des EEWärmeG
II.2 Aktuelle Förderprogramme für Erneuerbare Energien (Solarthermie, Biomasse; Wärmepumpen) und Kraft-Wärme-Kopplung
III. Technische Einsatzbedingungen; Kosten, Umfang und Funktionsweise sowie Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Technologien
IV Bewertung des Energieeinsparpotentials
V. Wirtschaftliche Betrachtungen
Schulungsort
BTZ des Handwerks
Beckstr. 19
49809 Lingen (Ems)
Kursdauer
27. + 28.04.2015
Der Kurs wird in Tagesform angeboten: 20 U.-Std/15 Zeitstunden
Kursgebühren
Für Mitglieder der SHK-Organisation (Innung): 280,00 €
Für Nicht-Mitglieder der SHK-Organisation (Innung): 350,00 €
Die BTZ des Handwerks GmbH beteiligt sich seit ihrer Gründung im Jahr 1994 mit wachsendem Erfolg an diversen nationalen und internationalen Förderprogrammen.